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Facts und Figures des Fuschlsee 4.2 |
Start: Strandbad in Hof Ziel: Fuschlseebad in Fuschl Streckenlängen: 4,2 km - 2,1 km - 800 m
Startzeit: Light 14:30h, 4.2 16:00h Startnummern: Ausgabe ab 12:00h im Zielgelände Zeitnehmung: Pentek timing by Binder Veranstalter: Tri4U
Startgeld: 4.2 € 40,- Light € 35,-
Leistungen:- Organisation Fuschlsee 4.2
- Gepäcktransport und Shuttledienst
- Wasserrettung
- Hochwertiges Startgeschenk
- Zielverpflegung
- Siegerehrungsbuffet
Alle, die schon bei uns waren, wissen dass wir ein bis dato noch nie dagewesenes Preis/Leistungsverhältnis bieten! Wir bitten um Verständnis, dass die Preissprünge sehr gering gestaffelt sind. Da wir aber jedem Starter das selbe bieten wollen, sind es die selben Kosten.
Allgemeines:
Die Veranstaltung trägt Breitensportcharakter. Wärmeschutzkleidung ist zulässig. Schwimmhilfen wie Flossen und ähnliches sind verboten. Mit Abgabe der Nennung erklären sich alle Teilnehmer mit den Wettkampfbedingungen einverstanden. Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Für die medizinische Tauglichkeit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, auf Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Fuschlsee geschwommen wird und die Teilnehmer sich der Wassertemperatur des Sees bewusst sind. Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wie Unfall, Krankheit oder Todesfall wird keine Haftung übernommen. Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Für die Jahrgänge 2001-1997 muss die Anmeldung zusätzlich von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigen unterschrieben werden. Mit der Anmeldung akzeptieren alle Teilnehmer die Haftungsausschlussvereinbarung.
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Haftungsausschlußvereinbarung
Alle Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf sämtliche ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verein bzw. dem Veranstalter. Insbesondere verzichten Teilnehmer auf Schadenersatzansprüche, die durch leicht oder auch grob fahrlässiges Verhalten des Vereines, seiner Repräsentanten, seiner Mitglieder und der sonstigen im Interesse des Vereines anlässlich der Durchführung der Veranstaltungen tätigen Personen entstehen. Alle Teilnehmer sind hiermit insbesondere darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Rahmen der Veranstaltung auch außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse eintreten können und dass auch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen möglich sind; auch in diesen Fällen wird eine Haftung des Vereines ausgeschlossen. Bei minderjährigen Teilnehmern erklären die Erziehungsberechtigten mit ihrer Zustimmung zur Teilnahme am Wettkampf, den Verein hinsichtlich sämtlicher vom minderjährigen Teilnehmer gegen den Verein und/oder gegen dessen Organwalter bzw. Mitglieder erhobener Schadenersatzansprüche schad- und klaglos zu halten.
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